Wir kennen die finanziellen und kreditrechtlichen Vorschriften der Gemeinden, Gemeindeverbände, Korporationen, Pflegeheime und Kirchgemeinden und beraten Sie bei komplexen Fragen im Bereich der verschiedenen Rechnungslegungen (u.a. HRM1, HRM2, Curaviva). Dazu gehört auch die Unterstützung bei der Umsetzung, Optimierung und Nutzung der Kostenrechnung. Bei personellen Engpässen im Bereich des Rechnungswesens übernehmen wir gerne auch Interimseinsätze vor Ort. Durch die langfristige Übernahme und Führung der Finanzbuchhaltung bieten wir Ihnen zudem die gewünschte Entlastung und Kontinuität und Sie können sich auf Ihre Kerngebiete konzentrieren.