Die Luzerner Stimmbevölkerung hat am Abstimmungswochenende vom 21./22. September 2024 die Steuergesetzrevision mit einem Ja-Anteil von rund 70 % angenommen. Der Kanton Luzern soll steuerlich weiterhin attraktiv bleiben. Die anstehenden Steuerentlastungen sollen teilweise mit Mehreinnahmen aus der OECD-Mindestbesteuerung kompensiert werden.
Im folgenden Factsheet werden die bevorstehenden, wesentlichen Änderungen – welche per 1. Januar 2025 in Kraft treten – kompakt zusammengefasst.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen unser Steuerteam gerne zur Verfügung.